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Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um - weiß schon die Bibel. Für unsere Hunde lauern tödliche Gefahren weit jenseits von Krankheit und Unfall, die wir als Hundehalter vorausschauend meiden müssen. Deshalb diese Reisewarnung Dänemark für Hundehalter. Wenn in Dänemark ein Hund in Verdacht gerät von Listenhunden abzustammen, und der Besitzer, Urlauber oder Transitreisende die Behörden nicht überzeugen kann, dass der beschlagnahmte Hund kein Listenhund ist, läuft seine Zeit ab - seine Tötung kann kurzfristig angeordnet werden (siehe Quellennachweise unten). Darüber hinaus soll diese Dokumentation betroffene Hundehalter dabei unterstützen, den Hund nach der Beschlagnahme durch die dänischen Behörden noch vor der Tötung zu retten. Was kann man noch tun wenn der Hund getötet werden soll?

 

In Dänemark ist manches anders. Insbesondere das Verhältnis zu Tieren. Hunde sind dort aufgrund der speziellen Gesetzgebung ganz besonders gefährdet. Diese andere Wertschätzung von Tieren zeigt sich auch ganz besonders in der kurzen Lebensgeschichte von Marius. Das Giraffenjunge Marius im Zoo von Kopenhagen wurde keine 2 Jahre alt. Es musste auf Anordnung der Zooleitung sterben weil man für ihn keine Verwendung mehr hatte. Es hatte als Tierbaby mit großen Augen, schwarzen Wimpern und knuddeligem Aussehen als Besuchermagnet ausgedient als es zu gross wurde. Marius wurde im Alter von 18 Monaten im Zoo Kopenhagen erschossen.

In Dänemark kann ihr Hund von den Behörden als Listenhund während eines Urlaubs beschlagnahmt werden. Wenn amtlicherseits behauptet wird, es sei ein Listenhund - oder Vorfahren von ihm - müssen Sie als Urlauber das Gegenteil beweisen. Können Sie das nicht - kann ihr Hund getötet werden. Wir raten deshalb von einem Dänemark-Besuch mit Hund dringend ab. Sie könnten ohne ihren Hund heimkommen. Die Tötung ihres Hundes kann zur Traumatisierung von Ihnen selbst und ihren Kindern führen kann. Der schlechte Ruf Dänemarks unter Tierfreunden spielt dabei für die Verantwortlichen keinerlei Rolle - wie das Schicksal des Giraffenjungen Marius zeigt. Zehntausendes Tierfreunde und auch Zoos aus anderen Ländern hatten sich für ihn eingesetzt. Dennoch wurde er erschossen.

Dieser - Textbeitrag für Hunde - ist Marius, der Giraffe gewidmet.

 

Wenn in Dänemark ein Familienhund auf Anordnung der Behörden getötet wird, ist dies für die betroffene Familie ein dramatisches Ereignis - und für uns deshalb eine Reisewarnung wert. Dabei muss der Hund weder auffällig geworden sein noch jemand verletzt haben. In Dänemark genügt für die Tötung bereits, wenn man die Behörden nicht überzeugen kann, dass der Hund nicht von Listenhunden abstammt. Hunde sind heute für viele Hundehalter richtige Familienmitglieder - für aufwachsende Kinder oft Freunde. Für den Hundehalter und seine Familie ist das ein unerträgliches Trauma - wenn ihnen solch ein Leid angetan wird. Manche Hundehalter verkraften dies weniger gut wie hier im Fall eines 27-jährigen berichtet wird, der nach der Zwangstötung seines Hundes sich einige Tage später selbst umgebracht hat. Hier ist der -> Pressebericht.

 

 

 

Reise-Warnung: Dänemark mit Hund

Was tun wenn der Hund beschlagnahmt wurde? Was wenn der Hund getötet werden soll?

 

 

A. VORBEMERKUNG

  • Diese Dokumentation will die Gesundheit und das Leben von Hunden schützen.
  • Das Thema dieser Seite geht aber über den reinen Erste-Hilfe-Bereich weit hinaus
  • Zur Reiseplanung Dänemark gehört eine gewissenhafte Information darüber, was ihrem Hund zustossen kann - und schon vielen anderen hundert Hunden zugestossen ist.
  • es werden insbesondere Fragen behandelt wie man bei Beschlagnahme des Hundes am besten vorgehen sollte
  • um es aber vorweg zu sagen: wenn ihr Hund beschlagnahmt wurde - ist er fast unweigerlich auf dem Weg zur Tötungsstation
  • oft ist es nicht einmal möglich zu erfahren, in welchem der vier speziellen Tierheime sich ihr Hund befindet
  • deshalb präventiv diese Reisewarnung zu Dänemark

 

Falls Kinder mit dem Hund aufwachsen, sollten Sie sie bereits während der Urlaubsplanung mit dem Gedanken vertraut machen, dass der vierbeinige Freund aus dem Urlaub nicht zurückkehrt.

 

 

A1. ÜBERBLICK

  • Die Gesetze in Dänemark erlauben es auf Grundlage verschiedener Rechtsgrundlagen ihren Hund zu töten.
  • Ein Urlauberhund wird dabei genauso behandelt wie ein einheimischer Hund: also bei Vorliegen der Vorausetzungen getötet.
  • die folgende Darstellung gibt einen Überblick

 

ÜbersichtArt der TötungTötungs-Beschluss durchRechtsmittel
Recht der privaten Grundstücks-Eigentümer

häufig durch Schusswaffen

einfach durch den Grundstücks-Eigentümer selbst

keine effektiven Rechtsmittel bekannt

korrekte Einstufung des Hundes als Listenhund

durch Todesspritze

durch die örtliche Polizei

keine effektiven Rechtsmittel bekannt

fälschliche Einordnung des Hundes als Listenhund

durch Todesspritze

durch die örtliche Polizei

keine effektiven Rechtsmittel bekannt

korrekte Einstufung des Hundes als gefährlich

durch Todesspritze

durch die örtliche Polizei

keine effektiven Rechtsmittel bekannt

fälschliche Einstufung des Hundes als gefährlich

durch Todesspritze

durch die örtliche Polizei

keine effektiven Rechtsmittel bekannt

 

 

 

B. AUSGANGSLAGE

    • der Hund wurde von der dänischen Polizei beschlagnahmt
    • Grund: der Hund wird als gefährlich oder:
    • es wir unterstellt dass es sich um einen Listenhund oder Mischling daraus handelt
    • möglicherweise fehlt dem Hund auch die seit dem 1. Juli 2010 geforderte Kennzeichnung und Registrierung
    • möglicherweise ist dieser Chip auch nicht lesbar. Oder nicht auffindbar, das kommt vor, zumal wenn er unter dem Fell wandert
    • Die in Dänemark verbotenen Rassen sind:
    • American Bulldog
    • American Staffordshire Terrier
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Boerboel
    • Pit Bull Terrier
    • Tosa Inu
    • Kangal
    • Tornjak
    • Šarplaninac
    • Zentralasiatischer Owtscharka
    • Kaukasischer Owtscharka
    • Südrussischer Owtscharka

  • Neben Hunden aus dieser Rasseliste gilt das Verbot auch für Kreuzungen der genannten Hunderassen direkt untereinander, Kreuzungen mit anderen Hunderassen und Kreuzungen mit Mischlingen.
  • Gerade im Fall von Mischlingen aus dem Tierheim wird die Beweisführung der Abstammung schwer oder gar unmöglich sein.
  • Es gilt hier die juristisch absonderliche Umkehr der Beweislast: nicht die Behörden müssen ihre Behauptung beweisen - sondern der Hundehalter, muss beweisen, dass es nicht so ist.
  • Neben der Tötung eines Hundes wegen tatsächlicher oder auch nur behaupteter - aber nicht widerlegter Zugehörigkeit zur Rasseliste - gibt es auch noch andere Kriterien. Wenn ein Hund unabhängig von der Rasse polizeilich auffällig wird, zum Beispiel wenn er eine Person gebissen hat oder es für die Polizei begründet erscheint, dass der Hund für die Umgebung gefährlich sei, kann die Polizei die Tötung des Tieres anordnen.
  • Selbst Kleinhunde wurden mit dieser Begründung schon zwangs-eingeschläfert. Bekannt wurde insbesondere der Fall des Kleinhundes 'Bogart' (ca. 25 cm Schulterhöhe, 6 kg), dem an einer Ampel auf die Pfote getreten wurde und der reflexartig in den Fuss der Verursacherin biss. 'Bogart' wurde auf Anordnung der Polizei getötet. (Siehe unten Quelle Q008)

Lassen Sie vor Antritt der Dänemark-Reise die Lesbarkeit des Chip's ihres Hundes prüfen (Tierarzt). Es kommt immer wieder vor, dass ein Chip unter dem Fell wandert, nicht auffindbar oder nicht mehr lesbar ist. Die fehlende Identifikation kann für ihren Hund den Tod bedeuten.

 

C. BESCHLAGNAHME DES HUNDES

  • In Dänemark sind seit der Gesetzesänderung von 2010 bestimmte Hunderassen wie Pitbull Terrier, Amerikanische Staffordshire Terrier, Amerikanische Bulldoggen, u.a. verboten
  • Dies gilt für alle Hunde dieser Rassen und daraus entstandene Mischlinge, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden.
  • Hundehalter müssen der dänischem Polizei gegenüber die Rasse und ggf. die Abstammung der Eltern des Hundes nachweisen können.
  • Wird der Hund von der Polizei als Listenhund eingestuft - dies kann sehr willkülich durch einen Polizisten geschehen - und kann der Hundehalter keinen gegenteiligen Nachweis dokumentieren, ist der Hund in Gefahr beschlagnahmt zu werden.
  • Allein aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Rassezugehörigkeit können diese Hunde getötet werden.

 

 

D. AUF DEM WEG ZUR TÖTUNGSSTATION

  • Achtung! Die Zeit läuft ab!
  • Es gibt keine Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung!
  • Ihre einzige echte Chance ist es, die Behörde oder den Polizisten der ihren Hund für gefährlich hält - vom Gegenteil zu überzeugen
  • Dies gelingt aber fast nie!
  • In über 1.800 Fällen wurde die Hunde getötet (siehe Quelle Q7)
  • Selbst ein exzellenter Rechtsanwalt kann nur im Nachhinein gerichtlich auf die Unrechtmäßigkeit der Tötung hinarbeiten.

 

E. UMGEKEHRTE BEWEISPFLICHT

  • Sie müssen den dänischen Behörden nachweisen, dass ihr Mischling aus dem Tierheim keine Eltern aus der Rasseliste hatte - es gilt also die umgekehrte Beweispflicht.
  • Diese umgekehrte Beweispflicht kann für einen Urlauber - dessen Zeit abläuft - zu einem grossen Problem werden.
  • unüberlegte Maßnahmen von anderen Personen vermeiden

 

 

F. ZWANGSEINSCHLÄFERUNG

  • eine Definition vorneweg: Mit dem Begriff Zwangs-Einschäferung ist die Tötung des Hundes gegen den Willen des Besitzers gemeint.
  • Gelingt der Nachweis nicht, dass der Hund weder ein Listenhund noch ein Abkömmling davon ist, wird der auf Veranlassung der Polizei von einem Tierarzt getötet.

 

 

G. KEINE RECHTSMITTEL MIT AUFSCHIEBENDER WIRKUNG

  • wenn der Hund von der Polizei die Tötung vorgesehen ist, gibt es keine Möglichkeit mehr die Zwangseinschläferung zu stoppen
  • Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung der Tötung gibt es nicht
  • es sind Prozesse dokumentiert, in denen der getötete Hund im Nachhinein durch rechtskräftigen Gerichtsbeschluss als harmlos eingestuft wurde

 

 

 

H. WEITERE HINWEISE ZUR BEWEISSICHERUNG, TIERSCHUTZVEREIN, MEDIEN

  •  es sollten so früh wie möglich die gesamte Situation dokumentiert und Beweise gesichert werden
  • notieren Sie die Namen aller beteiligten Personen und Dienststellen
  • Schalten Sie in Deutschland entsprechende Vereine und Tierschutzprojekte ein
  • Machen Sie so viel Fotos wie möglich

 

 

I. QUELLEN UND VORFÄLLE / PRESSEMELDUNGEN

  • Tödliches Dänemark -> Link - Quelle Q001
  • Reisewarnung der Tierärztekammer Hamburg -> Link - Quelle Q002
  • Listenhunde im einzelnen -> Link - Quelle Q003
  • Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark -> Link - Quelle Q004
  • Rigorose Durchsetzung der Zwangseinschläferungen -> Link - Quelle Q005
  • Facebookseite zur Zwangseinschläferung eines Hundes -> Link - Quelle Q006
  • Privates Informationsprojekt zur Situation der Hunde in Dänemark -> Link - Quelle Q007
  • Tötung des Kleinhundes 'Bogart', nachträgliche gerichtlichtliche Einstufung als ungefährlich -> Link - Quelle Q008
  • Tötung eines Hundes weil der Besitzer die Abstammung nicht nachweisen konnte, der Hundehalter nahm sich einige Tage später selbst das Leben -> Link - Quelle Q009

 

 

J. DOKUMENTEN-HISTORIE

 

 

 

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