ERSTE HILFE
BEIM HUND

mit 50 Notfall-Checklisten und Anleitungen zum Ausdrucken
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Für uns Hundehalter ist es bei einer Giftbedrohung unserer Hunde von enormer Bedeutung möglichst sofort und an Ort und Stelle auf die akute Gefahrenstelle(n) hingewiesen zu werden. Das geht am schnellsten durch die direkte Ansprache von Hundehalter zu Hundehalter. Wer etwas über eine Bedrohung weiß, gibt dies sofort an die anderen Hundehalter im Bekanntenkreis und natürlich auch an die anderen Hundehalter auf seiner Gassitour weiter. Man kennt sich ja - meistens. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten andere Hundehalter zu warnen.

 

 

NOTFALL GIFTALARM : Warnen Sie die anderen Hundebesitzer!

Hier finden Sie kostenlose Schilder und Flyer zum Ausdrucken und Verteilen bei einem Giftalarm.

  

A. AUSGANGSLAGE

  • in ihrem Gebiet, Wohnort, Gassistrecke wurden präparierte Köder gefunden
  • Sie wollen die Behörden einschalten
  • Sie wollen die anderen Hundehalter warnen

 

A1. Hinweise zu den Giftgefahren und deren Aussehen finden Sie hier

 

A2. Warnschild im PDF-Format zum Ausdrucken

  • das hier dargestellte Warnschild ist zum Aufstellen an der Fundstelle und deren Umgebung gedacht
  • bitte beachten Sie dazu die Hinweise unten auf dieser Seite

 

 

B. Erhöhte Wachsamkeit

  • Achten Sie auf verdächtige Futterstücke oder auch Hunde-Spielzeuge
  • Informieren Sie im Verdachtsfall die Polizei oder ihre örtliche Ordnungsbehörde
  • Lassen Sie ihren Hund in dem bedrohten Gebiet nicht frei laufen
  • Die Polizei wird die Spuren sichern und die Staatsanwaltschaft einschalten (Details siehe unten)
  • Möglicherweise handelt es sich bei dem Vorfall um keine Einzeltat sondern um einen Serientäter

 

Wichtig! Bringen Sie im Zweifelsfall den Hund immer unverzüglich zum Tierarzt oder in eine Tierklinik. Manche Gifte wirken äusserst heimtückisch und zerstören ohne anfängliche Symptome lebenswichtige innere Organe. Ihr Hund vertraut Ihnen - handeln Sie bevor es zu spät ist!

 

B.1. HINTERGRUND INFOS ZU RATTENGIFT

  • Rattengift wirkt absichtlich zeitverzögert, sehr langsam, unter Umständen erst nach 48 Stunden oder später
  • je nach Dosis aber auch schon nach 2 bis 3 Stunden
  • Die Vergiftungserscheinungen können also je nach Hund, Dosis und Zeitverlauf sehr verschieden intensiv ausgeprägt sein.
  • die verwendeten Wirksoffe sind Derivate des Cumarin wie Phenprocoumon, Ethylbiscoumacetat und Warfarine ( Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorphacion, Difenacoum, Diethalion)
  • die Hauptwirkung von Rattengift liegt in der massiven Störung der Blutgerinnung durch Hemmung der Vitamin-K-Synthese in der Leber, so dass das betroffene Tier nach und nach innerlich verblutet
  • die Wirkung kann bis zu 4 Wochen anhalten
  • Wie schnell das Rattengift gefährlich für den Hund wird, hängt dabei wesentlich von der Art des Giftes, der aufgenommenen Dosis und der Konstitution des Hundes ab - also Körpergewicht, Alter, Vorerkrankungen und allgemeine Fitness.
  • HINWEIS: andere Vergiftungen als Rattengift sind hier behandelt: siehe   -> weitere Vergiftungen

 

B.1.2 FORM UND FARBE VON RATTENGIFT

  • gesetzliche Vorschriften für Rattengift und EU-Richtlinien legen weder eine bestimmte äussere Form noch bestimmte Farbe für Rattengift fest (Quelle: Umweltbundesamt siehe weiter unten)
  • bei manchen Produkten sind noch erkennbare Getreidekörner von dem eingefärbten Gift umhüllt, viele Produkte bestehen aber auch aus reinem gepresstem Granulat, tabletten-ähnlichen Pellets, manche auch aus grösseren Presslingen - manche werden sogar als formlose Paste angeboten
  • deshalb Vorsicht: Rattengift kann im Prinzip mit jeder beliebigen Farbe eingefärbt sein (!) und jede beliebige äussere Form haben (siehe Abbildungen unten)
  • welche Farbe Rattengift hat hängt also vom jeweiligen Hersteller ab: jeder Gift-Hersteller kann das Gift in seinen jeweiligen Produkten verschieden rot, rosa, purpur, pink, blau, grün, gelb, violett, schwarz und mit sonstigen Farbtönen (i.d.R. durch Lebensmittelfarbe) einfärben
  • um so harmloser die Farbmischung erscheint, um erfolgreicher kann die Giftaufnahme bei den Ratten sein
  • grundsätzlich ist aufgrund der Farbe von Rattengift jedes Granulat und wenn aufgelöst jede eingefärbte Flüssigkeit verdächtig
  • die gesetzliche Normen regeln die Inhaltsstoffe - also die Zusammensetzung der chemischen Verbindungen als solche, die Formen der Ausbringung und auch die erforderliche Sachkunde (Quelle u.a.: Umweltbundesamt http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/faq_rodentizide_2_auflage.pdf)

 

 

B.1.3 SYMPTOME VON RATTENGIFT

  • die Vergiftungssysmptome können vielfältig sein und im Einzelfall sehr unterschiedlich stark auftreten
  • UnruhePuls prüfen
  • Erbrechen, das Erbrochnene mit evtl. schaumiger Konsistenz und/oder mit Blut
  • im Erbrochenen sind möglicherweise Giftkörnchen zu erkennen
  • Blaufärbung der Zunge
  • Durchfall ( siehe auch Durchfallsymptome -> Durchfall )
  • unregelmäßgier Herzschlag, deshalb den Herzschlag überwachen mit -> Puls prüfen
  • blasses Zahnfleisch
  • Atembeschwerden, die Atmung überwachen, mit -> Atmung prüfen
  • Nasenbluten
  • Blut im Urin
  • Blut im Stuhlgang
  • Krämpfe
  • Muskelzittern
  • absinkende Körpertemperatur, Temperatur überwachen mit ->  Körpertemperatur messen
  • Apathie
  • Bewußtlosigkeit

 

Wichtig! Halten Sie sich als Vorsorgemaßnahme eine Notfall-Ration aus Kohletabletten bereit, die schon auf ihren Hund abgestimmt ist und die Sie ihm nur noch geben müssen. Weitere Details -> Kohletabletten

 

D. NOTFALLMASSNAHMEN

 

B.1.3.1 Wenn die Giftaufnahme gerade erst erfolgt ist: mit Kohletabletten gegen die Giftwirkung vorgehen

  • Wenn seit der Giftaufnahme nur wenig Zeit vergangen ist, sind Kohletabletten aus medizinischer Kohle bei Vergiftungen ein Mittel, das der Hundebesitzer selbst noch gegen die Giftwirkung einsetzen kann.
  • Dabei gilt: umso schneller die Aktivkohle mit dem Gift im Magen und Darmbereich in Kontakt kommt, um so höher ist die Wirksamkeit der Gegenmaßnahme.
  • Jeder Hundehalter sollte deshalb eine Anti-Gift-Notration für seinen Hund verfügbar halten. -> weitere Details unter Kohletabletten bei Vergiftungen
  • Kohletabletten gehören deshalb auch in das Erste-Hilfe Paket Ihres Hundes ->  Hunde-Notfall-Koffer

 

B.1.3.2 Wenn das Rattengift schon vor länger Zeit aufgenommen wurde

  • wenn schon längere Zeit vergangen ist kann ursächlich gegen die Vergiftung keine notfallmedizinische Maßnahmen durch den Ersthelfer mehr erfolgen
  • der Ersthelfer kann hier nur dafür sorgen, daß der Hund so schnell wie möglich zum Tierarzt kommt
  • und die Vitalfunktionen überwachen und das Tier ggf. wiederbeleben
  • WICHTIG: wenn das Herz nicht mehr schlägt, sofort weiter mit NOTFALL-CHECKLISTE -> Herzstillstand

 

B.1.3.3 Unterstützung der tierärztlichen Diagnose und Behandlung

  • wenn möglich eine Probe des Giftes/Giftköders mit zum Tierarzt mitbringen
  • wenn möglich eine Probe des Erbrochenen mit zum Tierarzt mitbringen
  • wenn möglich eine Kotprobe mit zum Tierarzt mitbringen
  • wenn möglich eine Urinprobe mit zum Tierarzt mitbringen
  • wenn der Transport zum Tierarzt nicht behindert wird, ist die Dokumentation der Vitalwerte auf der Zeitachse nützlich. Diese kann Hinweise darauf geben, ob der Hund auf dem Weg der Besserung oder Verschlechterung ist. Weitere Detail-Infos unter ->  Vitalwerte

 

C. Andere Hundebesitzer warnen

  • wenn vergiftetes Futter gefunden wurde, muss erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden - dass noch mehr Gift in diesem Gebiet versteckt wurde
  • dieses Gift wurde möglicherweise nur noch nicht gefunden
  • weiterhin muss man davon ausgehen, dass der Täter immer wieder neues Gift auslegen wird

 

C1. Warnen Sie die anderen Hundehalter durch direkte Ansprache!

  • sprechen Sie die Hundehalter, die Ihnen auf ihrer Gassitour begegnen direkt auf die akute Gefährdung an
  • weisen Sie darauf, dass die Hunde bis der oder die Täter ermittelt sind, besser an der Leine ausgeführt werden
  • der Aktionskreis des Hundes - auch an der Leine - sollte ganz scharf vorausschauend beobachtet werden, bevor der Hund ihn betritt

 

C2. Flugblätter (Flyer) und Warnschilder - Hinweis: bevor Sie Schilder und Plakate aufhängen - oder Flyer verteilen

  • bevor Sie Schilder und Flyer aufhängen und verteilen, klären Sie mit der Polizei, Ordnungsbehörde oder Bürgermeisteramt, was Sie vorhaben und ob das in Ordnung geht
  • möglicherweise möchte die Polzei ja selbst Warnschilder anbringen oder das Gebiet absperren
  • notieren Sie sich den Namen und Dienstgrad der Person, die Ihnen das Aufhängen und Verteilen von Schildern und Flyern erlaubt hat
  • wenn Sie keine Erlaubnis erhalten, bitten Sie die Behörden dass diese selbst entsprechende Warnhinweise anbringt
  • weisen Sie als Argument die Behörden darauf hin, dass neben Hunden, anderen Haus- und Wildtieren möglicherweise auch spielende Kinder gefährdet sein können und ihrer Meinung nach unbedingt Warnschilder aufgestellt werden müssen

 

C3. Warnungen über das Internet: zu lückenhaft um sich wirklich darauf verlassen zu können

  • es gibt über das Internet die Möglichkeit über verschiedene private Projekte und Foren Giftfunde zu melden und sich zu informieren
  • leider gibt es zu Giftfunden und damit verbundenen Bedrohungen kein deutschlandweites Zentralregister
  • je nachdem welche Internetseite oder mobile Anwendung man bevorzugt, kann es sein dass man einen Giftalarm dort gar nicht mitkriegt, weil er dort gar nicht eingetragen ist
  • man kann solche Angebote zwar nutzen - aber wirklich darauf verlassen sollte man sich nicht

 

 

D. Weitere Hinweise

  • diese Dokumentation und auch die Ausdrucke dienen lediglich der Information
  • wenn Sie Plakate, Flyer und Schilder verteilen, müssen Sie diese mit ihrem Impressum ausstatten, das Sie als Urheber ausweist
  • jegliche Veröffentlichung (u.a. Verteilen von Flugblättern, Aufhängen von Plakaten, etc.) von Informationen machen Sie in ihrem eigenen Namen und auf eigene Gefahr
  • jegliche Nutzung - auch der Ausdrucke - erfolgt auf eigene Gefahr des Verwenders - wir schließen jegliche Haftung aus
  • wir können weder direkt noch indirekt für daraus entstehende Schäden verantwortlich gemacht werden
  • wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie hier verwendetes Material einsetzen dürfen - lassen Sie es!
  • Holen Sie im Bedarfsfall den Rat eines Rechtsanwalts ein!

 

D1. Tipps zum Beweise sichern

  • es sollten so früh wie möglich die gesamte Situation dokumentiert und Beweise gesichert werden
  • Skizze des/der Fundorte machen - auch weiträumig weiter nach Spuren suchen
  • Die Auffindesituation aus allen Richtungen fotografieren
  • nichts an den Beweismitteln und der Fundstelle verändern, da es sich möglicherweise um eine Straftat handelt
  • Konnten auch Unbeteiligte gefährdet werden? evtl. Kinder
  • Namen und Adresse von möglichen Zeugen notieren. Ggf. auch PKW-Kennzeichen
  • Unbedingt die Polizei einschalten! Die Beamten können ein gerichtsverwertbares Protokoll erstellen und die Personalien festhalten.
  • erstatten Sie unbedingt Anzeige bei der Polizei
  • bei der Auslegung von Glasscherben gegen Hunde: illegale Müllentsorgung ( Flaschenscherben) und Gefährdung (Kinder die barfuß gehen), Sachbeschädigung das sich ein Fahrzeug die Reifen beschädigen könnte
  • eine Anzeige gegen Unbekannt hat den Vorteil, dass die Gegenseite bei Abstreiten jeglicher Beteiligung selbst eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung gegen den Hundehalter erstatten könnte. Im Zweifelsfall dazu einen Rechtsanwalt (z.B. telefonische Anwaltshotline) einschalten
  • bei der Anzeige gegen Unbekannt wird die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft selbst die Tatsachen zusammentragen - aber letztendlich zum gleichen Ergebnis kommen - wenn die Faktenlage gleich ist

 

D2. die Polizeibehörde informieren

  • Wenn sich der Verdacht auf Giftstoffe erhärtet, schalten Sie unbedingt die Polizei und/oder das Ordnungsamt ein
  • möglicherweise sind auch spielende Kinder gefährdet
  • Die Polizei wird die Spuren sichern und die Staatsanwaltschaft einschalten
  • Hundestaffel der Polizei informieren: falls die Polizei an ihrem Ort - das gilt insbesondere für grössere Städte - eine Hundestaffel unterhält, ist es eine gute Idee auch diese zu informieren

 

D3. die Öffentlichkeit informieren

  • Wenn sich der Verdacht auf ausgebrachte Giftstoffe erhärtet hat, sollten die anderen Hundehalter in diesem Bereich gewarnt werden
  • ggf. Warnzettel aushängen
  • Lokalzeitung informieren
  • Tierschutzverein informieren
  • Tierheim informieren
  • im Internet auf entsprechenden Seiten den Fund deutschlandweit eintragen (z.B. in Google nach 'Giftköder Radar' suchen)

 

 

 

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