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Der EU-Heimtierausweis ist so etwas wie der Personalausweis unseres Hundes, besser noch sein Reisepass. In ihm steht alles zu seiner Identität und wesentliches zu seiner Gesundheit. Ohne den EU-Heimtierpass darf der Hund nicht ins europäische Ausland reisen. Diese Dokumentation gibt dem Hundehalter einen Überblick über die notwendigen Formalitäten und die damit verbundenen Kosten des EU-Heimtierausweises.

 

DOKUMENTATION : EU-Heimtierausweis   ( Erfahrungen s.u. ? )

 

Der EU-Heimtierausweis dient als Identitätsnachweis für Hunde, Katzen und Frettchen. Er ist so etwas wie der Reisepass oder Personalausweis bei uns Menschen. Darüber hinaus ist in dem Ausweis ein Bereich für Impfbescheinigungen enthalten. Beim Grenzübertritt kann also nicht nur kontrolliert werden, wer der Vierbeiner ist, der da über die Grenze kommt - sondern auch, ob er die dazu notwendigen Impfungen hat. Weitere Details dazu in dieser Dokumentation (siehe unten).

 

RECHTZEITIG VOR DER REISE UM DEN AUSWEIS KÜMMERN

Die notwendigen Impfungen für einen gültigen EU-Heimtierausweis sind mehr als nur eine Formalität. Je nach Einzelfall können bei Erstimpfungen mehrere Wochen (siehe unten) vergehen, bis der Impfschutz gültig und damit eine Einreise möglich ist. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum. Darüber hinaus fragen Sie ihren Tierarzt, was Sie im jeweiligen Reiseland aktuell zusätzlich zu beachten haben. Dazu gehören auch rassespezifische Gesetze wie zum Beispiel die teilweise für Hunde sehr kritischen Regelungen in Dänemark. Auch wird der Tierarzt prüfen, ob bestimmte ältere Impfungen wie z.B. gegen [Tollwut], etc. noch gültig sind.

A. AUSGANGSLAGE

  • ein EU-Heimtierausweis wird für eine Auslandsreise ins europäische Ausland (EU-Länder) benötigt
  • der Hund muss rechtzeitig vorher mit allen notwendigen Papieren und wirksamen Impfungen versorgt sein
  • dieser Status soll gecheckt und ggf. das Notwendige nachgeholt werden

 

DER EU-HEIMTIERPASS ALS BESITZNACHWEIS

Im EU-Heimtierausweis ist Platz für ein Foto des Hundes vorgesehen. Das ist zwar nicht Pflicht, aber dennoch ist es sehr empfehlenswert hier ein aussagekräftiges Foto des Hundes mit seinen wesentlichen optischen Merkmalen einzusetzen. Falls irgendjemand im Ausland partout behauptet ihr Hund sei sein Hund und sein ganzer Familienclan diese Behauptung unterstützt - und ein Dorfpolizist keine Möglichkeit hat den Chip auszulesen, kann der EU-Heimtierausweis mit Bild helfen, die Eigentumsverhältnisse klar zu stellen. Dabei ist es wichtiger anstelle eines Bildes von ihrem super süß lächelnden Hund ein Bild auszuwählen, auf dem die typischen Merkmale ihres Hundes leicht zu erkennen sind.

 

 

Abbildung: EU-Heimtierausweis

EU-Heimtierausweis

Sie dürfen dieses Bild mit Quellenangabe gerne auf ihrer Vereinsseite oder Homepage verwenden.

 

 

B. HINTERGRUND-INFO'S ZUM EU-HEIMTIERAUSWEIS

B.1 Was man über den EU-Heimtierausweis wissen sollte

  • andere Begriffe für den EU-Heimtierausweis sind EU-Heimtierpass, Hunde-Reisepass, Pet Passport, - oder auch einfach Hundeausweis
  • der Heimtierausweis wird zweisprachig ausgestellt, in der jeweiligen Landessprache und in englisch
  • in Deutschland erfolgt die Ausgabe des Ausweises durch einen niedergelassenen Tierarzt
  • dies kann in aller Regel sofort erfolgen
  • noch notwendige Maßnahmen wie [Chippen] und [Impfen] müssen dann noch rechtzeitig vor dem Grenzübertritt erfolgen und eingetragen werden

 

DAS MUSS IM EU-HEIMTIERAUSWEIS STEHEN

  • Passnummer (weltweit eindeutig, beginnend bei uns mit DE)
  • Name des Halters des Hundes
  • Adresse des Hundehalters
  • ein Foto des Hundes (das ist zwar kein Muss aber empfehlenswert)
  • Name des Hundes
  • Hunderasse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum des Hundes (wenn bekannt)
  • Beschreibung des Fells
  • Microchip-Nummer, Implantationsdatum, Implantationsstelle
  • Auflistung aller Impfungen mit Datum, Gültigkeit

 

B.2 Wo gilt der EU-Heimtierausweis - und wo nicht?

  • der EU-Heimtierausweis gilt in den EU-Mitgliedsstaaten
  • das sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Gibraltar
  • für Irland, Malta, Finnland und das Vereinigte Königreich (UK, England, Schottland) gelten noch besondere Bestimmungen
  • bitte informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Reise, es gelten im Zweifelsfall die Vorschriften des jeweiligen Landes, auch des Transitlandes (z.B. die gefürchteten Hundegesetze von Dänemark)

 

B.3 Was droht, wenn ein Grenzübertritt ohne den EU-Heimtierpass erfolgt und man erwischt wird?

  • was dann mit dem Hund passiert, entscheidet das jeweilige Einreiseland
  • die Lage ist aber ernst, immerhin wurde aus Sicht des Einreiselandes versucht illegal einen Hund ins Land zu bringen
  • wenn man den EU-Heimtierausweis nur vergessen hat, kann man sich vielleicht mit Hilfe seines Tierarztes die Daten zufaxen lassen
  • hat der Hund überhaupt keinen Ausweis wird es schwierig, denn ohne den EU-Heimtierausweis ist weder die Identität des Hundes noch sein Impfstatus klar
  • normalerweise wird der Hund dann an der Grenze abgewiesen
  • für die Familie kann dann zunächst einmal der Urlaub zu Ende sein, wenn dem Hund der Grenzübertritt verweigert wird und man zusammen bleiben will
  • der Hund kann auch auf Kosten des Hundebesitzers zurückgeschickt werden
  • auch kann von den Behörden eine Quarantäne von bis zu sechs Monate angeordnet werden, was für den Familienhund eine lange Trennung und Trauma bedeuten kann
  • schlimmstenfalls kann die sogar Tötung des Hundes angeordnet werden, siehe die umstrittenen Hundegesetze in Dänemark

 

B.4 Ab welchem Alter dürfen Welpen in Deutschland einreisen bzw. durchreisen?

  • aus den EU-Bestimmungen ergibt sich implizit: Welpen mit einem Lebensalter unter 15 Wochen dürfen in Deutschland weder eingeführt werden noch dürfen sie durchreisen
  • das ergibt sich daraus, dass Welpen bei der Einreise gegen [Tollwut] geimpft sein müssen
  • die Erstimpfung darf aber erst mit 12 Wochen gemacht werden
  • danach ist eine Karenzzeit von 3 Wochen vorgeschrieben, bis der Impfschutz seine Wirkung entfaltet

 

C. DER TIERARZT STELLT DEN EU-HEIMTIERAUSWEIS AUS

  • der EU-Heimtierausweise wird in Deutschland von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt
  • man muss den Ausweis also nicht bei einem Amt beantragen

 

C.1 Welche Kosten entstehen durch den EU-Heimtierausweis?

  • neben der kostenpflichtigen Ausstellung des Passes selbst sind auch verschiedenen Impfmaßnahmen und ggf. Untersuchungen kostenpflichtig
  • die Kosten ergeben sich jeweils aus der [Gebührenordnung für Tierärzte] (GOT)
  • muss der Hund erst noch [gechipped] werden, fallen auch dafür Kosten an
  • weitere Kosten entstehen auch, wenn der Hund noch gegen Tollwut geimpft werden muss
  • im Rahmen der Maßnahmen wird meistens auch noch eine Allgemeinuntersuchung des Hundes vor der ersten Impfmaßnahme erfolgen
  • die Kosten hängen damit sehr vom jeweiligen Einzelfall ab, was alles gemacht werden muss, eine Pauschale gibt es nicht
  • neben der tierärztlichen Leistung sind an Sachmittelkosten das Passdokument als solches, der [Transponderchip] und die Impfpräparate zu berücksichtigen (sofern notwendig)
  • je nach Einzelfall sollten in der Summe Kosten zwischen etwa 50,- und 100,- eingeplant werden

 

Bitte beachten Sie: Bei der Einreise nach Finnland, Malta, Großbritannien und Irland gelten besondere Bestimmungen: für den Hund muss eine Behandlung gegen Bandwürmer nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche speziellen Einreisebestimmungen für ihr Urlaubs- bzw. Transitland gelten. Beachten Sie insbesondere auch die Bedingungen beim Aufenthalt bzw. Transit in Dänemark.

 

C.2 Details zur Tollwut-Impfung

  • die Dokumentation eines aktuell wirksamen Impfschutzes gegen die [Tollwut] ist eine wesentliche Aufgabe des EU-Heimtierausweises
  • die Erstimpfung gegen Tollwut muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt des Hundes erfolgen, denn erst danach ist der Impfschutz wirksam
  • auch die Wirksamkeitsdauer des jeweiligen Impfstoffes (12, 24 oder 36 Monate) wird im EU-Heimtierpass vermerkt
  • außerdem ist vorgeschrieben, dass ein Welpe bei der Tollwut-Impfung mindestens 12 Wochen alt sein muss

 

D. WEITERE INFORMATIONEN

  • es dürfen maximal 5 Hunde beim Grenzübertritt mitgenommen werden
  • falls neben Hunden auch Katzen oder Frettchen mitreisen, dürfen es insgesamt nur 5 Tiere dieser Tierarten sein
  • keines der Tiere darf zum Verkauf oder Besitzerwechsel vorgesehen sein
  • die Daten des EU-Heimtierausweises werden staatlicherseits nicht zentral in Europa erfasst, das ist ein Schwachpunkt und Kritikpunkt an dem gesamten Verfahren
  • es empfiehlt sich daher dringend die Eintragung des Hundes in einem der [Haustierregister] - z. B. TASSO, Deutsches Haustierregister, Tierschutzbund etc

 

 

 

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